Im Rahmen von M & A Prozessen unterstützen wir, zusammen mit Beratungshäusern aus dem M&A / Corporate Finance Umfeld, bei der datenschutzgerechten Durchführung von Unternehmenstransaktionen. In diesem Zusammenhang erleben wir häufig übersehene Fallstricke im Bereich der Datenraumbereitstellung (insb. in Red Data Rooms) und der rechtssicheren Fortgeltung und Übertragung von Erlaubnistatbeständen nach Art. 6 (1) DS-GVO. Wir erarbeiten im Rahmen gutachterlicher Befassungen den Durchdringungsgrad des Targets mit datenschützerischen Themen und benennen dem Erwerber oder Makler gegenüber insbesondere fehlerhaft oder rechtsmangelhaft ausgelegte Datenschutz – Compliance. Aus den im Berichtswesen gewonnenen Erkenntnissen leiten wir einen Forecast für (ggf. kaufpreismindernde) Bußgelder und andere Risiken ab. Ein weiterer Schwerpunkt im Umfeld der Transaktionsberatung ist die datenschützerische Interessens- und Informationsabgrenzung im Spannungsfeld gegenüber den Organen der Arbeitnehmermitbestimmung.
Ganzheitliche Betrachtung als Entscheidungsgrundlage
Durch unsere Arbeit entsteht eine Red Flag Analyse in der DD – somit liefern wir einen echten Mehrwert für die Arbeit aller Beteiligten im Projektumfeld und ein Plus für ausnahmslos alle Stakeholder, denn die im Rahmen des Deals übernommenen Risiken der verantwortlichen Stelle müssen identifiziert und benannt werden – die Vorschriften gelten nach dem Closing für den Erwerber fort, welcher hierfür im Rahmen der Rechenschaftspflichten zur Verantwortung gezogen werden kann. Einzelne, isolierte Betrachtungen interessierender Assets sind hierbei ebenfalls möglich. Arbeitet man hier nicht sorgfältig, handelt man sich – ohne es zu wissen – eine haftungsrechtliche Zeitbombe ein, wie der Takeway – Fall oder ein ähnlich gelagerter Incident der Marriott Hotelgruppe bereits gezeigt hat. Betrachtet man nun die exorbitanten Bußgelder der DS-GVO und die Sanktionspraxis der Aufsichtsbehörden, ist das Identifizieren solcher Dealbreaker ein starker, direkt in EUR messbarer Vorteil und eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Als Spezialdienstleister haben wir die technische, methodische und rechtliche Kompetenz, die vorstehend benannten Dealbreaker und Red Flags zu identifizieren. Für Befassungen in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfungskanzleien arbeiten wir nach den aktuellen Normen und Prüfungshilfen des IDW, um eine nahtlose Berichterstattung zu ermöglichen. Für alle anderen rechtlichen Fragestellungen, welche über unser Engagement im Datenschutzrecht und den flankierenden Vorschriften hinausgehen, arbeiten wir mit namhaften Anwaltskanzleien zusammen.