Beschäftigtendatenschutz (BDA)

Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung

Analog zum Schulungsmodul Betroffenenrechtemanagement (BRM) erlernen Sie das Sonderfeld des Arbeitnehmerdatenschutzes nach § 26 BDSG und Art. 88 DS-GVO und den flankierenden Vorschriften. In dieser Schulung legen wir besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung datenschützerischer Spielregeln gegenüber dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers und den Organen arbeitnehmerseitiger Mitbestimmung / BetrVG.

Die wesentlichen Inhalte:

Der Arbeitnehmer als Rechtssubjekt

Seine über die Individuellen Betroffenrechte hinausgehenden Schutzrechte

Abgrenzung von APR, KUG und Beschäftigtendatenschutz

Exkurs in Lex Specialis, speziell § 62 StBerG und Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Entgeltabrechnung

„Überdrehen“ von Erlaubnistatbeständen (Videoüberwachung, Recht am eigenen Bild, Biometrie, Verarbeitung von Geolokationsdaten)

Die Rolle der Datenschutzfolgeabschätzung im Bedarfsfall