Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung
Analog zum Schulungsmodul Betroffenenrechtemanagement (BRM) erlernen Sie das Sonderfeld des Arbeitnehmerdatenschutzes nach § 26 BDSG und Art. 88 DS-GVO und den flankierenden Vorschriften. In dieser Schulung legen wir besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung datenschützerischer Spielregeln gegenüber dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers und den Organen arbeitnehmerseitiger Mitbestimmung / BetrVG.
Die wesentlichen Inhalte:
Der Arbeitnehmer als Rechtssubjekt
Seine über die Individuellen Betroffenrechte hinausgehenden Schutzrechte
Abgrenzung von APR, KUG und Beschäftigtendatenschutz
Exkurs in Lex Specialis, speziell § 62 StBerG und Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Entgeltabrechnung
„Überdrehen“ von Erlaubnistatbeständen (Videoüberwachung, Recht am eigenen Bild, Biometrie, Verarbeitung von Geolokationsdaten)
Die Rolle der Datenschutzfolgeabschätzung im Bedarfsfall